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Kita Serie #4 - Kita-Kosten steuerlich absetzen – So kannst du Betreuungskosten in der Steuererklärung berücksichtigen

Als Eltern freuen wir uns, wenn unsere Kinder einen Kita-Platz bekommen. Gleichzeitig merken wir schnell, dass die Betreuung einen festen Platz im Familienbudget einnimmt.

Die gute Nachricht: Ein Teil der Betreuungskosten kann in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.

In diesem Artikel erfährst du, welche Kosten absetzbar sind, welche Voraussetzungen gelten und worauf du achten solltest.


Können Kita-Kosten von der Steuer abgesetzt werden?

Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern einen Teil der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.

Dadurch kann sich die Steuerlast verringern.

Wichtig ist jedoch: Nicht alle Kosten sind steuerlich begünstigt.


Welche Betreuungskosten sind absetzbar?

Grundsätzlich können beispielsweise folgende Betreuungskosten berücksichtigt werden:

  • Kindergarten

  • Kindertagesstätte (Kita)

  • Kinderkrippe

  • Hort

  • Tagesmutter oder Tagesvater

  • Babysitter (unter bestimmten Voraussetzungen)

  • Au-pair (anteilig für die Kinderbetreuung)

Entscheidend ist immer, dass die Zahlung tatsächlich der Betreuung des Kindes dient.


Welche Kosten sind nicht absetzbar?

Nicht berücksichtigt werden in der Regel:

  • Verpflegungskosten (z. B. Mittagessen)

  • Ausflüge

  • Bastelgeld

  • Vereinsbeiträge

  • Musikunterricht

  • Nachhilfe

Diese Ausgaben zählen nicht zu den eigentlichen Betreuungskosten.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, sollten einige Punkte beachtet werden:

  • Das Kind gehört zum eigenen Haushalt.

  • Die Betreuungskosten wurden unbar bezahlt (Überweisung statt Barzahlung).

  • Rechnungen und Zahlungsnachweise sollten aufbewahrt werden.

  • Die Betreuung erfolgt im gesetzlichen Rahmen.


Welche Unterlagen solltest du aufbewahren?

Für die Steuererklärung empfiehlt es sich, folgende Unterlagen bereitzuhalten:

  • Gebührenbescheid der Kita

  • Jahresbescheinigung der Betreuungseinrichtung (falls vorhanden)

  • Kontoauszüge oder Überweisungsbelege

  • Rechnungen über zusätzliche Betreuungskosten

So kannst du die Angaben bei Rückfragen des Finanzamts problemlos nachweisen.


Unser Tipp

Wir legen alle Unterlagen rund um Jan und Paul in einem gemeinsamen Ordner ab.

Dazu gehören:

  • Kita-Bescheide

  • Zahlungsnachweise

  • Versicherungsunterlagen

  • wichtige Schreiben

Das spart später viel Zeit bei der Steuererklärung.


Häufige Fragen


Können auch Großeltern Betreuungskosten steuerlich geltend machen?

Grundsätzlich können nur die Personen die Kosten absetzen, die sie selbst getragen haben und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.


Muss ich die Beiträge bar bezahlen?

Nein.

Im Gegenteil: Die Zahlung sollte per Überweisung erfolgen. Barzahlungen werden steuerlich in der Regel nicht anerkannt.


Kann ich auch das Mittagessen absetzen?

Nein.

Die Kosten für Verpflegung gehören normalerweise nicht zu den steuerlich begünstigten Betreuungskosten.


Unser Fazit

Die Betreuung von Kindern kostet Geld. Umso wichtiger ist es, vorhandene steuerliche Möglichkeiten zu nutzen.

Mit einer guten Dokumentation und einer sorgfältigen Steuererklärung lässt sich ein Teil der Betreuungskosten berücksichtigen. Auch wenn dadurch nicht alle Ausgaben erstattet werden, kann sich die Steuerersparnis spürbar auf das Familienbudget auswirken.

Unser Tipp: Hebt alle Bescheide und Zahlungsnachweise von Anfang an auf. Das erleichtert euch die Steuererklärung und spart später viel Zeit.


💚 Svens Welt – Hinweis

Dieser Artikel bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine steuerliche Beratung. Da sich steuerliche Regelungen ändern können und die persönliche Situation entscheidend ist, lohnt sich bei Unsicherheiten der Rat eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins.

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